Allgemeine Geschäftsbedingen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen sowie Lieferungen der Vertragsparteien.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von SIEGNETZ.IT GmbH schriftlich bestätigt werden.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Model-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegenüber der SIEGNETZ.IT GmbH herleiten kann.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die SIEGNETZ.IT GmbH ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an die SIEGNETZ.IT GmbH zurückzusenden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab dem Geschäftssitz der SIEGNETZ.IT GmbH zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung für die Höhe des Mehrwertsteuersatzes maßgebend.
4.2 Alle Zahlungen haben ausschließlich auf das unsererseits genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
4.3 Die SIEGNETZ.IT GmbH ist berechtigt, die Zahlungen des Bestellers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die SIEGNETZ.IT GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Forderung innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. A. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Die SIEGNETZ.IT GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.1 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeiten
6.1 Termine und Lieferfristen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, grundsätzlich unverbindlich. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen für die Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Siegnetz.IT GmbH durch den Vorlieferant oder Hersteller.
6.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die SIEGNETZ.IT GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.4 Die SIEGNETZ.IT GmbH haftet in Fällen des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Auftragswertes, max. jedoch nicht mehr als 10 % des Auftragswertes.
6.5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Lieferverzuges bleiben unberührt.
6.6 Darüber hinaus ist die SIEGNETZ.IT GmbH zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Jede Teilleistung gilt als selbstständige Leistung und ist so abzurechnen.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Werden Waren auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Versendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Geschäftssitzes der SIEGNETZ.IT GmbH, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgte oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die SIEGNETZ.IT GmbH behält sich das Eigentum an allen vertragsgegenständlichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen und Lieferungen, auch wenn auf diese nicht stets ausdrücklich Bezug genommen wird. Ebenso bleibt das Eigentum an allen Programmexemplaren, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden, sowie für alle Begleitmaterialien vorbehalten. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übereignende Datenträger entsprechend. Die SIEGNETZ.IT GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferten Gegenstände gepfändet werden oder sonstige Eingriffe Dritter erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
8.3 Soweit der Besteller Händler ist, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit der SIEGNETZ.IT GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderungsabtretung bekannt zu geben. Der Kunde muss alle Auskünfte teilen, die für die Geltendmachung der Rechte von SIEGNETZ.IT GmbH benötigt werden.
8.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Lieferung durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag der SIEGNETZ.IT GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, wird die SIEGNETZ.IT GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Lieferung zu den anderen bearbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Weiterverarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der SIEGNETZ.IT GmbH anteiliges Miteigentum überträgt und das so entgegenstehende Alleineigentum oder Miteigentum für die SIEGNETZ.IT GmbH verwahrt.
8.5 Die SIEGNETZ.IT GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Der Besteller hat die Pflicht, die Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche und leicht behebbare Mängel sind innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich und mit einer Beschreibung des Mangelbildes zu rügen. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungsobliegenheiten bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.
9.2 Mangelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Übergabe bzw. Abnahme der von der SIEGNETZ.IT GmbH gelieferten Leistungen und Waren. Gewährleistungsansprüche gegen SIEGNETZ.IT GmbH stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
9.3 Sollten trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferten Waren oder Leistungen einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird die SIEGNETZ.IT GmbH eine vorbehaltlich fristgerechte Mangelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern, wenn wiederholte Nachbesserung fehlschlägt und für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind.
9.5 Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
9.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
9.7 Ansprüche des Bestellers aufgrund der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 10 Rücktritt
Die SIEGNETZ.IT GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig eingestellt hat oder nach Vertragsschluss Fälle höherer Gewalt eintreten, die eine Lieferung unmöglich oder unzumutbar machen.
§ 11 Sonstiges
11.1 Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufsrecht (CISG).
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Siegen), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt.
11.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwegsamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.